Datenschutz und weitere Hinweise

Informationen zur Datenverarbeitung

Die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten liegt bei der Stadt Oldenburg, vertreten durch den Oberbürgermeister. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung durch die Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO).

Die Stadt Oldenburg erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung unserer Pflichten und die Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Fristen der steuer- und handelsrechtlichen oder anderer einschlägiger Vorschriften.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Ausübung unserer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt liegen, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz oder unter 0441 235-4444.


Wichtiger Hinweis

Sollte zum Zeitpunkt der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates bereits eine offene Forderung zu dem Kassenzeichen bestehen, wird diese zur Fälligkeit vom angegebenen Girokonto eingezogen. Sofern der Fälligkeitstag in der Vergangenheit liegt, wird Ihr Girokonto innerhalb weniger Tage nach Eingang des SEPA-Lastschriftmandates in der Stadtkasse belastet. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Girokonto. Eine gesonderte Mitteilung über die Lastschrift erfolgt in diesen Fällen nicht.